Mitteilungen

Ab 1. Mai muss die elektronische Registrierungsnummer an jedem Modell in irgend einer Form und an irgend einem Ort angebracht sein. Seitens Gesetzgeber gibt es keine Vorschrift wo und in welcher Art die Nummer anzubringen ist. Empfohlen wird, dass nebst der Nummer trotzdem noch Adresse und Telefonnummer angebracht werden. Bitte die letzten 3 Stellen nach dem Bindestrich nicht auf dem Modell erwähnen!


Neue EU-Verordnung

Der DMFV wird alle unsere Vereinsmitglieder per 1.1.2021 beim LBA anmelden. Ihr habt also nichts zu tun, sondern werdet bis ende Jahr eine Registrierungsnummer erhalten (voraussichtlich per Mail). Wichtig ist, dass jedes Mitglied einen Kenntnisnachweis hat, dieser ist bis 31.12.2022 gültig, wie es danach weiter geht, wird vom DMFV noch verhandelt. Ohne den DMFV Kenntnisnachweis braucht es einen Kompetenznachweis für Offene Kategorie A1 und A3, welcher beim LBA erlangt werden kann.

Mehr Infos findet ihr hier auf der Homepage des DMFV